Bundesrecht konsolidiert

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Abkommen über die finanzielle Kooperation § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Abkommen über die finanzielle Kooperation

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 49/2010

Typ

Vertrag – Tunesien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.06.2010

Außerkrafttretensdatum

11.07.2013

Unterzeichnungsdatum

24.11.2009

Index

39/02 Finanzierungsabkommen, Finanzhilfe

Titel

Abkommen über die finanzielle Kooperation zwischen der Regierung der Republik Österreich vertreten durch den Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich und der Regierung der Republik Tunesien
StF: BGBl. III Nr. 49/2010

Änderung

BGBl. III Nr. 109/2012 (Verlängerung)

Sprachen

Arabisch, Deutsch, Französisch

Präambel/Promulgationsklausel

Im Sinne der freundschaftlichen Beziehungen zwischen der Republik Österreich und der Republik Tunesien,

in dem Wunsch, ihre freundschaftlichen Beziehungen durch eine fruchtbare finanzielle Kooperation zu entwickeln, zu erweitern und zu vertiefen,

mit dem Ziel, die wirtschaftliche Partnerschaft zwischen den beiden Ländern zu fördern,

sind die Regierung der Republik Österreich, vertreten durch den Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich und die Regierung der Republik Tunesien, nachstehend die „Vertragsparteien“ genannt, wie folgt übereingekommen:

Sonstige Textteile

Die Mitteilungen gemäß Artikel 10, des Abkommens wurden am 19. Mai bzw. 21. Mai 2010 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß derselben Bestimmung am 1. Juni 2010 in Kraft.

Im RIS seit

25.06.2010

Zuletzt aktualisiert am

13.08.2012

Gesetzesnummer

20006799

Dokumentnummer

NOR40118408

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