Kurztitel

Abkommen über die finanzielle Kooperation

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 49 aus 2010,

Inkrafttretensdatum

01.06.2010

Außerkrafttretensdatum

11.07.2013

Langtitel

Abkommen über die finanzielle Kooperation zwischen der Regierung der Republik Österreich vertreten durch den Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich und der Regierung der Republik Tunesien

StF: BGBl. III Nr. 49/2010

Änderung

BGBl. III Nr. 109/2012 (Verlängerung)

Sonstige Textteile

Die Mitteilungen gemäß Artikel 10, des Abkommens wurden am 19. Mai bzw. 21. Mai 2010 abgegeben; das Abkommen tritt gemäß derselben Bestimmung am 1. Juni 2010 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Im Sinne der freundschaftlichen Beziehungen zwischen der Republik Österreich und der Republik Tunesien,

in dem Wunsch, ihre freundschaftlichen Beziehungen durch eine fruchtbare finanzielle Kooperation zu entwickeln, zu erweitern und zu vertiefen,

mit dem Ziel, die wirtschaftliche Partnerschaft zwischen den beiden Ländern zu fördern,

sind die Regierung der Republik Österreich, vertreten durch den Bundesminister für Finanzen der Republik Österreich und die Regierung der Republik Tunesien, nachstehend die „Vertragsparteien“ genannt, wie folgt übereingekommen: