Die Regierung der Republik Österreich und die Regierung der Republik Singapur,
Von dem Wunsch geleitet, ein Protokoll zur Abänderung des am 30. November 2001 zu Wien unterzeichneten Abkommens zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Singapur zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen1 (im Folgenden „Abkommen“ genannt) abzuschließen,
Sind wie folgt übereingekommen:
____________________________
1 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 248/2002.1 Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 248 aus 2002,.