Bundesrecht konsolidiert

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Doppelbesteuerung – Einkommensteuer - Protokoll (Singapur) Art. 2

Kurztitel

Doppelbesteuerung – Einkommensteuer - Protokoll (Singapur)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 39/2010

Typ

Vertrag – Singapur

§/Artikel/Anlage

Art. 2

Inkrafttretensdatum

01.06.2010

Außerkrafttretensdatum

Index

39/03 Doppelbesteuerung

Text

Artikel 2

Die Vertragsstaaten teilen einander auf diplomatischem Weg mit, dass alle rechtlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten dieses Protokolls abgeschlossen sind. Das Protokoll tritt am ersten Tag des dritten Monats in Kraft, der dem Zeitpunkt des Empfanges der späteren der oben genannten Mitteilungen folgt. Die Bestimmungen des Protokolls finden Anwendung auf alle Steuerzeiträume, die am oder nach dem 1. Jänner des Kalenderjahres beginnen, das dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Protokolls folgt.

Im RIS seit

16.04.2014

Zuletzt aktualisiert am

02.10.2017

Gesetzesnummer

20006776

Dokumentnummer

NOR40161901

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