Doppelbesteuerung – Einkommensteuer - Protokoll (Singapur)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 39 aus 2010,
Vertrag - Singapur
Artikel 2
01.06.2010
39/03 Doppelbesteuerung
Artikel 2
Die Vertragsstaaten teilen einander auf diplomatischem Weg mit, dass alle rechtlichen Voraussetzungen für das Inkrafttreten dieses Protokolls abgeschlossen sind. Das Protokoll tritt am ersten Tag des dritten Monats in Kraft, der dem Zeitpunkt des Empfanges der späteren der oben genannten Mitteilungen folgt. Die Bestimmungen des Protokolls finden Anwendung auf alle Steuerzeiträume, die am oder nach dem 1. Jänner des Kalenderjahres beginnen, das dem Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Protokolls folgt.
02.10.2017
20006776
NOR40161901