Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Aserbaidschan, im Folgenden als „Vertragsparteien“ bezeichnet,
In Anbetracht der freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten;
In dem Wunsch, die Einreise von Inhabern von Diplomaten- und Dienstpässen aus der Republik Österreich und aus der Republik Aserbaidschan in das Hoheitsgebiet der jeweils anderen Vertragspartei zu erleichtern;
Im Einklang mit dem innerstaatlichen Recht der jeweiligen Vertragspartei,
Sind wie folgt übereingekommen: