Kurztitel

Visumsfreiheit für die Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 145 aus 2010,

Inkrafttretensdatum

23.12.2010

Langtitel

Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Republik Aserbaidschan über die Visumsfreiheit für die Inhaber von Diplomaten- und Dienstpässen

StF: BGBl. III Nr. 145/2010

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Artikel 10, Absatz eins, des Abkommens wurden am 10. August bzw. 23. November 2010 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung am 23. Dezember 2010 in Kraft.

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Republik Aserbaidschan, im Folgenden als „Vertragsparteien“ bezeichnet,

In Anbetracht der freundschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Staaten;

In dem Wunsch, die Einreise von Inhabern von Diplomaten- und Dienstpässen aus der Republik Österreich und aus der Republik Aserbaidschan in das Hoheitsgebiet der jeweils anderen Vertragspartei zu erleichtern;

Im Einklang mit dem innerstaatlichen Recht der jeweiligen Vertragspartei,

Sind wie folgt übereingekommen: