Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich (im Folgenden „Österreich“ genannt), einerseits,
und
die Generaldirektion Außenbeziehungen der Europäischen Kommission (im Folgenden „die Kommission“ genannt), andererseits,
sind wie folgt übereingekommen:
Die oben genannten Parteien beabsichtigen, langfristig eine Partnerschaft für den Erfahrungs- und Wissensaustausch in den Delegationen der Europäischen Union in Drittstaaten und/oder internationalen Organisationen in den Bereichen Kooperationsmanagement und Entwicklungshilfe mit Drittländern sowie bezüglich der die Außenbeziehungen betreffende Unionspolitik im Rahmen des Lissabon-Vertrags zu fördern und auszubauen.
Österreich beabsichtigt, den Delegationen der Europäischen Union unentgeltlich Bedienstete mit spezifischen Fachkenntnissen für die Umsetzung der Unionspolitik im Bereich Außenbeziehungen und Entwicklungshilfeprogramme und -projekte zur Verfügung zu stellen und beachtet dabei die Regelung für zur Kommission abgeordnete nationale Sachverständige (ANS), die in dem als Anhang beigefügten Beschluss der Kommission C(2008) 6866 vom 12. November 2008 festgelegt ist, und etwaige nachträgliche Änderungen, die Österreich von der Kommission mitgeteilt werden.