Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Auskunftsaustausch in Steuersachen (Andorra)
Typ
Vertrag - Andorra
§/Artikel/Anlage
Art. 10
Inkrafttretensdatum
10.12.2010
Außerkrafttretensdatum
Index
39/06 Rechts- und Amtshilfe
Text
Artikel 10
Verständigungsverfahren
Bei Schwierigkeiten oder Zweifeln zwischen den Parteien bezüglich der Anwendung oder Auslegung dieses Abkommens werden sich die entsprechenden zuständigen Behörden bemühen, die Angelegenheit in gegenseitigem Einvernehmen zu regeln.
Über die in Absatz 1 bezeichneten Vereinbarungen hinaus können sich die zuständigen Behörden der Vertragsparteien auf die nach den Artikeln 5 und 6 anzuwendenden Verfahren verständigen.
Die zuständigen Behörden der Vertragsparteien können zur Herbeiführung einer Einigung nach diesem Artikel unmittelbar miteinander verkehren.
Im RIS seit
19.11.2010
Zuletzt aktualisiert am
10.03.2025
Gesetzesnummer
20006979
Dokumentnummer
NOR40122738