Bei Schwierigkeiten oder Zweifeln zwischen den Parteien bezüglich der Anwendung oder Auslegung dieses Abkommens werden sich die entsprechenden zuständigen Behörden bemühen, die Angelegenheit in gegenseitigem Einvernehmen zu regeln.
Auskunftsaustausch in Steuersachen (Andorra)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 129 aus 2010,
Vertrag - Andorra
Artikel 10
10.12.2010
39/06 Rechts- und Amtshilfe
10.03.2025
20006979
NOR40122738