Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Abkommen über die polizeiliche Zusammenarbeit (Georgien)
Typ
Vertrag – Georgien
§/Artikel/Anlage
Art. 10
Inkrafttretensdatum
01.01.2011
Außerkrafttretensdatum
Index
49/11 Internationale Sicherheit
Text
Artikel 10
Streitbeilegung
Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung oder Anwendung dieses Abkommens werden im Wege von Konsultationen zwischen den Vertragsparteien entschieden.
Sollte im Weg der Konsultationen nach Absatz 1 eine Einigung nicht erzielt werden, wird die Angelegenheit auf diplomatischem Weg einer Entscheidung zugeführt.
Im RIS seit
19.11.2010
Zuletzt aktualisiert am
29.09.2015
Gesetzesnummer
20006975
Dokumentnummer
NOR40122693