Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung oder Anwendung dieses Abkommens werden im Wege von Konsultationen zwischen den Vertragsparteien entschieden.
Abkommen über die polizeiliche Zusammenarbeit (Georgien)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 124 aus 2010,
Artikel 10
01.01.2011