Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Tschechische R)
Typ
Vertrag – Tschechische R
§/Artikel/Anlage
§ 0
Inkrafttretensdatum
01.10.2009
Außerkrafttretensdatum
Unterzeichnungsdatum
24.09.2008
Index
49/08 Amtshilfe, Zustellung von Schriftstücken
Titel
ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK ÜBER DEN AUSTAUSCH UND GEGENSEITIGEN SCHUTZ KLASSIFIZIERTER INFORMATIONEN
StF:
BGBl. III Nr. 95/2009
Sprachen
Deutsch, Englisch, Tschechisch
Präambel/Promulgationsklausel
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Tschechischen Republik (im Weiteren „die Parteien“ genannt) -
Von dem Wunsch geleitet, eine Regelung über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen zu schaffen, die im Zuge der Zusammenarbeit zwischen den Parteien und zwischen ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden natürlichen oder juristischen Person ausgetauscht werden oder entstehen -
Sind wie folgt übereingekommen:
Ratifikationstext
Die Mitteilungen gemäß Art. 15 Abs. 1 des Abkommens wurden am 26. September 2008 bzw. 5. August 2009 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. Oktober 2009 in Kraft.Die Mitteilungen gemäß Artikel 15, Absatz eins, des Abkommens wurden am 26. September 2008 bzw. 5. August 2009 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. Oktober 2009 in Kraft.
Schlagworte
e-rk3
Im RIS seit
23.10.2009
Zuletzt aktualisiert am
24.03.2015
Gesetzesnummer
20006472
Dokumentnummer
NOR40110688