Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Tschechische R)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 95 aus 2009,
01.10.2009
ABKOMMEN ZWISCHEN DER ÖSTERREICHISCHEN BUNDESREGIERUNG UND DER REGIERUNG DER TSCHECHISCHEN REPUBLIK ÜBER DEN AUSTAUSCH UND GEGENSEITIGEN SCHUTZ KLASSIFIZIERTER INFORMATIONEN
StF: BGBl. III Nr. 95/2009
Die Mitteilungen gemäß Artikel 15, Absatz eins, des Abkommens wurden am 26. September 2008 bzw. 5. August 2009 abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. Oktober 2009 in Kraft.
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Tschechischen Republik (im Weiteren „die Parteien“ genannt) -
Von dem Wunsch geleitet, eine Regelung über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen zu schaffen, die im Zuge der Zusammenarbeit zwischen den Parteien und zwischen ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden natürlichen oder juristischen Person ausgetauscht werden oder entstehen -
Sind wie folgt übereingekommen: