Bundesrecht konsolidiert

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Luftverkehrsabkommen (Dominikanische Republik) § 0

Kurztitel

Luftverkehrsabkommen (Dominikanische Republik)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 52/2009

Typ

Vertrag – Dominikanische R

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.06.2009

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

19.04.2007

Index

99/04 Luft- und Weltraumfahrt

Titel

Luftverkehrsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Dominikanischen Republik samt Anhang
StF: BGBl. III Nr. 52/2009

Sprachen

Deutsch, Englisch, Spanisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Dominikanischen Republik, in diesem Abkommen in der Folge „die Vertragsparteien“ genannt, als Vertragsparteien der am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Konvention über die Internationale Zivilluftfahrt;

Vom Wunsche geleitet, internationale Flugdienste auf sichere und geordnete Art und Weise zu organisieren und die internationale Zusammenarbeit im Hinblick auf derartige Dienste bestmöglich zu fördern; und

Vom Wunsche geleitet, ein Abkommen zu schließen, um die Entwicklung von Linienflugdiensten zwischen ihren Territorien sowie darüber hinaus zu fördern;

Haben Folgendes vereinbart:

Ratifikationstext

Der Notenwechsel gemäß Artikel 24, des Abkommens wurde am 17. Dezember 2007 bzw. 23. April 2009 durchgeführt; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 24, mit 1. Juni 2009 in Kraft.

Schlagworte

e-rk3

Im RIS seit

12.08.2009

Zuletzt aktualisiert am

18.09.2019

Gesetzesnummer

20006363

Dokumentnummer

NOR40108089

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