Luftverkehrsabkommen (Dominikanische Republik)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 52 aus 2009,
Vertrag – Dominikanische R
Paragraph 0
01.06.2009
19.04.2007
99/04 Luft- und Weltraumfahrt
Luftverkehrsabkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Dominikanischen Republik samt Anhang
StF: BGBl. III Nr. 52/2009
Deutsch, Englisch, Spanisch
Der Notenwechsel gemäß Artikel 24, des Abkommens wurde am 17. Dezember 2007 bzw. 23. April 2009 durchgeführt; das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 24, mit 1. Juni 2009 in Kraft.
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Dominikanischen Republik, in diesem Abkommen in der Folge „die Vertragsparteien“ genannt, als Vertragsparteien der am 7. Dezember 1944 in Chicago zur Unterzeichnung aufgelegten Konvention über die Internationale Zivilluftfahrt;
Vom Wunsche geleitet, internationale Flugdienste auf sichere und geordnete Art und Weise zu organisieren und die internationale Zusammenarbeit im Hinblick auf derartige Dienste bestmöglich zu fördern; und
Vom Wunsche geleitet, ein Abkommen zu schließen, um die Entwicklung von Linienflugdiensten zwischen ihren Territorien sowie darüber hinaus zu fördern;
Haben Folgendes vereinbart:
e-rk3
18.09.2019
20006363
NOR40108089