Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Französischen Republik, im Weiteren „die Parteien“ genannt,
Von dem Wunsch geleitet, den Schutz aller klassifizierten Informationen, die im Zuge der Zusammenarbeit zwischen den Parteien und zwischen ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden natürlichen oder juristischen Personen ausgetauscht oder hergestellt werden, gemäß ihrem innerstaatlichen Recht sicherzustellen,
Sind wie folgt übereingekommen: