Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Frankreich)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 44 aus 2009,
01.06.2009
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Französischen Republik über den Austausch und gegenseitigen Schutz Klassifizierter Informationen
StF: BGBl. III Nr. 44/2009
Die Mitteilungen gemäß Artikel 14, Absatz eins, des Abkommens wurden am 20. Jänner bzw. 31. März 2009 (eingelangt am 22. April 2009) abgegeben; das Abkommen tritt daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. Juni 2009 in Kraft.
Die Österreichische Bundesregierung und die Regierung der Französischen Republik, im Weiteren „die Parteien“ genannt,
Von dem Wunsch geleitet, den Schutz aller klassifizierten Informationen, die im Zuge der Zusammenarbeit zwischen den Parteien und zwischen ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden natürlichen oder juristischen Personen ausgetauscht oder hergestellt werden, gemäß ihrem innerstaatlichen Recht sicherzustellen,
Sind wie folgt übereingekommen: