Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Bildung, Wissenschaft, Jugend und des Sports (Tschechische R)
Typ
Vertrag – Tschechische R
§/Artikel/Anlage
Art. 17
Inkrafttretensdatum
01.07.2009
Außerkrafttretensdatum
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Text
Artikel 17
Die Zusammenarbeit gemäß diesem Abkommen wird im Einklang mit den in den Staaten der Vertragsparteien gültigen Rechtsvorschriften verwirklicht. Dieses Abkommen berührt keine sich aus anderen internationalen Verträgen ergebende Verpflichtungen, die für die Staaten der Vertragsparteien verbindlich sind.
Im RIS seit
21.07.2009
Zuletzt aktualisiert am
24.03.2015
Gesetzesnummer
20006333
Dokumentnummer
NOR40106472