Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Bildung, Wissenschaft, Jugend und des Sports (Tschechische R)
Typ
Vertrag – Tschechische R
§/Artikel/Anlage
Art. 15
Inkrafttretensdatum
01.07.2009
Außerkrafttretensdatum
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Text
Artikel 15
Die Vertragsparteien unterstützen nach Maßgabe ihrer Möglichkeiten Projekte, die geeignet sind, das gemeinsame Kulturerbe im Interesse einer Stärkung der gesamten Beziehungen zwischen beiden Staaten zu fördern.
Im RIS seit
21.07.2009
Zuletzt aktualisiert am
24.03.2015
Gesetzesnummer
20006333
Dokumentnummer
NOR40106470