Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Bildung, Wissenschaft, Jugend und des Sports (Tschechische R)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 38 aus 2009,
Artikel 15
01.07.2009
Die Vertragsparteien unterstützen nach Maßgabe ihrer Möglichkeiten Projekte, die geeignet sind, das gemeinsame Kulturerbe im Interesse einer Stärkung der gesamten Beziehungen zwischen beiden Staaten zu fördern.