Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Bildung, Wissenschaft, Jugend und des Sports (Tschechische R)
Typ
Vertrag – Tschechische R
§/Artikel/Anlage
Art. 14
Inkrafttretensdatum
01.07.2009
Außerkrafttretensdatum
Index
79/03 Kooperationsabkommen (Kultur, Wissenschaft, Technik)
Text
Artikel 14
Die Vertragsparteien unterstützen die Zusammenarbeit zwischen den Organen der öffentlichen Verwaltung sowie von Vereinen im Bereich Körperkultur und Sport sowie den Austausch von Informationen, Dokumentationen und ExpertInnen und die Teilnahme von SportlerInnen aus ihren Staaten an internationalen Sportaktionen, die auf dem anderen Staatsgebiet veranstaltet werden.
Im RIS seit
21.07.2009
Zuletzt aktualisiert am
24.03.2015
Gesetzesnummer
20006333
Dokumentnummer
NOR40106469