Die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich und die Außenministerin der Republik Ungarn,
Eingedenk der vertrauensvollen Zusammenarbeit der österreichischen und ungarischen Konsulardienste;
unter Bezugnahme auf das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Ungarn über die wechselseitige Vertretung beider Staaten durch ihre Vertretungsbehörden im Verfahren zur Erteilung von Visa *1) vom 6. März 2007;
unter Bedachtnahme auf Art. 3 und 4 des Abkommens zwischen dem Außenministerium der Republik Österreich und dem Außenministerium der Republik Ungarn über die Zusammenarbeit an ausländischen Berufsvertretungsbehörden*2) vom 20 Dezember 2005;unter Bedachtnahme auf Artikel 3 und 4 des Abkommens zwischen dem Außenministerium der Republik Österreich und dem Außenministerium der Republik Ungarn über die Zusammenarbeit an ausländischen Berufsvertretungsbehörden*2) vom 20 Dezember 2005;
in Anerkennung der Tatsache, dass eine Vereinfachung der Visaantragsstellung im Interesse beider Staaten liegt;
Im Hinblick auf Errungenschaften der Gemeinschaft und auf Entwürfe über die Zusammenarbeit in Visabelangen;
in Anbetracht der Tatsache, dass Ungarn ein Vollmitglied des Schengener Übereinkommens werden wird;
haben folgendes vereinbart:
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*1) Kundgemacht in BGBl. III Nr. 55/2007.*1) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 55 aus 2007,.
*2) Kundgemacht in BGBl. III Nr. 14/2006.*2) Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 14 aus 2006,.