Bundesrecht konsolidiert

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Entwicklungszusammenarbeit (Kosovo) Art. 1

Kurztitel

Entwicklungszusammenarbeit (Kosovo)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 123/2009

Typ

Vertrag – Kosovo

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

01.05.2010

Außerkrafttretensdatum

Index

19/18 Entwicklungshilfe

Text

Artikel 1              Vertragsumfang

Dieser Vertrag stellt die allgemeinen Bedingungen für Entwicklungszusammenarbeit zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Kosovo dar, die auf der Basis eines Zuschusses finanziert wird und als offizielle Entwicklungshilfe zu betrachten ist.

Im RIS seit

28.01.2010

Zuletzt aktualisiert am

29.10.2013

Gesetzesnummer

20006594

Dokumentnummer

NOR40112968

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