Kurztitel
Entwicklungszusammenarbeit (Kosovo)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 123/2009Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 123 aus 2009,
Text
Artikel 1 Vertragsumfang
Dieser Vertrag stellt die allgemeinen Bedingungen für Entwicklungszusammenarbeit zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Kosovo dar, die auf der Basis eines Zuschusses finanziert wird und als offizielle Entwicklungshilfe zu betrachten ist.