Kurztitel

Entwicklungszusammenarbeit (Kosovo)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 123 aus 2009,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

01.05.2010

Text

Artikel 1              Vertragsumfang

Dieser Vertrag stellt die allgemeinen Bedingungen für Entwicklungszusammenarbeit zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Republik Kosovo dar, die auf der Basis eines Zuschusses finanziert wird und als offizielle Entwicklungshilfe zu betrachten ist.