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Weltpostverein – Siebentes Zusatzprotokoll zur Satzung (Bukarest 2004) Art. 7

Kurztitel

Weltpostverein – Siebentes Zusatzprotokoll zur Satzung (Bukarest 2004)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 53/2008

Typ

Vertrag – Multilateral

§/Artikel/Anlage

Art. 7

Inkrafttretensdatum

01.01.2006

Außerkrafttretensdatum

Index

99/07 Post- und Fernmeldewesen

Text

Artikel römisch sieben

Inkrafttreten und Geltungsdauer des Zusatzprotokolls zur Satzung des Weltpostvereins

Das vorliegende Zusatzprotokoll tritt am 1. Jänner 2006 in Kraft und gilt für unbestimmte Zeit.

Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten der Regierungen der Mitgliedsländer dieses Zusatzprotokoll gefertigt, das im gleichen Maße wirksam und gültig ist, als wären seine Bestimmungen Bestandteil der Satzung selbst; sie haben das Zusatzprotokoll in einer Ausfertigung unterzeichnet, die beim Generaldirektor des Internationalen Büros verwahrt wird. Je eine Abschrift davon wird den einzelnen Vertragspartnern vom Internationalen Büro des Weltpostvereins übersendet.

Geschehen zu Bukarest, am 5. Oktober 2004.

Im RIS seit

15.06.2010

Zuletzt aktualisiert am

06.03.2020

Gesetzesnummer

20005801

Dokumentnummer

NOR40117676

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