Weltpostverein – Siebentes Zusatzprotokoll zur Satzung (Bukarest 2004)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 53 aus 2008,
Vertrag – Multilateral
Artikel 7
01.01.2006
99/07 Post- und Fernmeldewesen
Das vorliegende Zusatzprotokoll tritt am 1. Jänner 2006 in Kraft und gilt für unbestimmte Zeit.
Zu Urkund dessen haben die Bevollmächtigten der Regierungen der Mitgliedsländer dieses Zusatzprotokoll gefertigt, das im gleichen Maße wirksam und gültig ist, als wären seine Bestimmungen Bestandteil der Satzung selbst; sie haben das Zusatzprotokoll in einer Ausfertigung unterzeichnet, die beim Generaldirektor des Internationalen Büros verwahrt wird. Je eine Abschrift davon wird den einzelnen Vertragspartnern vom Internationalen Büro des Weltpostvereins übersendet.
Geschehen zu Bukarest, am 5. Oktober 2004.
06.03.2020
20005801
NOR40117676