Bundesrecht konsolidiert

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Abkommen über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Slowakei) § 0

Kurztitel

Abkommen über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Slowakei)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 44/2008

Typ

Vertrag – Slowakei

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.05.2008

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

14.03.2008

Index

49/08 Amtshilfe, Zustellung von Schriftstücken

Titel

Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Slowakischen Republik über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen
StF: BGBl. III Nr. 44/2008

Sprachen

Deutsch, Slowakisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Österreichische Bundesregierung, und, die Regierung der Slowakischen Republik

(im weiteren „Vertragsparteien“ genannt),

in der Absicht, die Sicherheit aller klassifizierten Informationen zu gewährleisten, die gemäß dem jeweiligen innerstaatlichen Recht als solche eingestuft und der anderen Vertragspartei übermittelt werden,

von dem Wunsch geleitet, eine Regelung über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen zu schaffen, die auf jede Zusammenarbeit, die den Austausch oder die Herstellung solcher Informationen mit sich bringt, Anwendung findet,

sind wie folgt übereingekommen:

Ratifikationstext

Das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 16, Absatz eins, mit 1. Mai 2008 in Kraft.

Schlagworte

e-rk2

Zuletzt aktualisiert am

16.09.2014

Gesetzesnummer

20005779

Dokumentnummer

NOR30006418

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