Die Österreichische Bundesregierung
und
die Regierung der Slowakischen RepublikDie Österreichische Bundesregierung, und, die Regierung der Slowakischen Republik
(im weiteren „Vertragsparteien“ genannt),
in der Absicht, die Sicherheit aller klassifizierten Informationen zu gewährleisten, die gemäß dem jeweiligen innerstaatlichen Recht als solche eingestuft und der anderen Vertragspartei übermittelt werden,
von dem Wunsch geleitet, eine Regelung über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen zu schaffen, die auf jede Zusammenarbeit, die den Austausch oder die Herstellung solcher Informationen mit sich bringt, Anwendung findet,
sind wie folgt übereingekommen: