Abkommen über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Slowakei)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 44 aus 2008,
01.05.2008
Abkommen zwischen der Österreichischen Bundesregierung und der Regierung der Slowakischen Republik über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen
StF: BGBl. III Nr. 44/2008
Das Abkommen tritt gemäß seinem Artikel 16, Absatz eins, mit 1. Mai 2008 in Kraft.
(im weiteren „Vertragsparteien“ genannt),
in der Absicht, die Sicherheit aller klassifizierten Informationen zu gewährleisten, die gemäß dem jeweiligen innerstaatlichen Recht als solche eingestuft und der anderen Vertragspartei übermittelt werden,
von dem Wunsch geleitet, eine Regelung über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen zu schaffen, die auf jede Zusammenarbeit, die den Austausch oder die Herstellung solcher Informationen mit sich bringt, Anwendung findet,
sind wie folgt übereingekommen: