Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Abkommen über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Slowakei)
Typ
Vertrag – Slowakei
§/Artikel/Anlage
Art. 7
Inkrafttretensdatum
01.05.2008
Außerkrafttretensdatum
Index
49/08 Amtshilfe, Zustellung von Schriftstücken
Text
Artikel 7
Übermittlung
Klassifizierte Informationen werden auf diplomatischem Weg oder auf andere zwischen den zuständigen staatlichen Stellen der Vertragsparteien vereinbarte und gegen unbefugte Preisgabe gesicherte Weise übermittelt. Der Empfang klassifizierter Informationen wird schriftlich bestätigt.
Zuletzt aktualisiert am
16.09.2014
Gesetzesnummer
20005779
Dokumentnummer
NOR40097681