Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Abkommen über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Slowakei)
Typ
Vertrag – Slowakei
§/Artikel/Anlage
Art. 15
Inkrafttretensdatum
01.05.2008
Außerkrafttretensdatum
Index
49/08 Amtshilfe, Zustellung von Schriftstücken
Text
Artikel 15
Beilegung von Streitigkeiten
Alle Streitigkeiten über die Anwendung und Auslegung dieses Abkommens werden im Wege direkter Gespräche zwischen den zuständigen staatlichen Stellen der Vertragsparteien oder auf diplomatischem Wege beigelegt.
Zuletzt aktualisiert am
16.09.2014
Gesetzesnummer
20005779
Dokumentnummer
NOR40097689