Abkommen über den gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Slowakei)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 44 aus 2008,
Artikel 15
01.05.2008
Alle Streitigkeiten über die Anwendung und Auslegung dieses Abkommens werden im Wege direkter Gespräche zwischen den zuständigen staatlichen Stellen der Vertragsparteien oder auf diplomatischem Wege beigelegt.