Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Vereinbarung über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr (Tschechische R)
Typ
Vertrag – Tschechische R
§/Artikel/Anlage
Art. 1
Inkrafttretensdatum
01.05.2008
Außerkrafttretensdatum
Index
49/04 Grenzverkehr
Text
Artikel 1
Die österreichische und die tschechische Ein- und Ausgangsabfertigung werden nach Bedarf und Zweckmäßigkeit während der Fahrt in den Reisezügen durchgeführt, und zwar auf der Strecke
zwischen den Bahnhöfen Linz–Hauptbahnhof und Ceské Budejovice,
zwischen den Bahnhöfen Wien–Südbahnhof und Brno–hlavní nádraží.
Schlagworte
Eingangsabfertigung
Zuletzt aktualisiert am
24.03.2015
Gesetzesnummer
20005780
Dokumentnummer
NOR40097691