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Vereinbarung über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr (Tschechische R) Art. 1

Kurztitel

Vereinbarung über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr (Tschechische R)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 43/2008

Typ

Vertrag – Tschechische R

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

01.05.2008

Außerkrafttretensdatum

Index

49/04 Grenzverkehr

Text

Artikel 1

Die österreichische und die tschechische Ein- und Ausgangsabfertigung werden nach Bedarf und Zweckmäßigkeit während der Fahrt in den Reisezügen durchgeführt, und zwar auf der Strecke

  1. Litera a
    zwischen den Bahnhöfen Linz–Hauptbahnhof und Ceské Budejovice,
  2. Litera b
    zwischen den Bahnhöfen Wien–Südbahnhof und Brno–hlavní nádraží.

Schlagworte

Eingangsabfertigung

Zuletzt aktualisiert am

24.03.2015

Gesetzesnummer

20005780

Dokumentnummer

NOR40097691

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