Kurztitel

Vereinbarung über Erleichterungen der Grenzabfertigung im Eisenbahn-, Straßen- und Schiffsverkehr (Tschechische R)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 43 aus 2008,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

01.05.2008

Text

Artikel 1

Die österreichische und die tschechische Ein- und Ausgangsabfertigung werden nach Bedarf und Zweckmäßigkeit während der Fahrt in den Reisezügen durchgeführt, und zwar auf der Strecke

  1. Litera a
    zwischen den Bahnhöfen Linz–Hauptbahnhof und Ceské Budejovice,
  2. Litera b
    zwischen den Bahnhöfen Wien–Südbahnhof und Brno–hlavní nádraží.