Für die Ermittlung des Pauschalbetrages sind ausschließlich die Kosten der Sachleistungen der Krankenversicherung, die für jedes Jahr vom Fonds für Krankenversicherung Mazedoniens auf Grund der eigenen amtlichen Statistik bzw. der Rechnungsabschlüsse festgestellt werden, zu berücksichtigen.
Aus diesem Gesamtaufwand ist jener Betrag festzustellen, der im Monatsdurchschnitt auf eine in Mazedonien anspruchsberechtigte Person entfällt. Der so ermittelte Betrag wird mit der durchschnittlichen Zahl einer mazedonischen Familie nach den letzten Ergebnissen der statistischen Volkszählung aus dem Jahr 1991 vervielfacht (das ist ein Faktor von 3,61 - 1,00 = 2,61). Der sich daraus ergebende Betrag wird für die Fälle des vorübergehenden Aufenthaltes einer unter Ziffer 1 genannten Person in Österreich um 5 % vermindert und gilt - gerundet auf volle Denar - als monatlicher Pauschalbetrag für das jeweils abzurechnende Kalenderjahr.