Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Bulgarien)
Typ
Vertrag – Bulgarien
§/Artikel/Anlage
Art. 15
Inkrafttretensdatum
01.12.2008
Außerkrafttretensdatum
Index
49/08 Amtshilfe, Zustellung von Schriftstücken
Text
ARTIKEL 15
BEILEGUNG VON STREITIGKEITEN
Jede Streitigkeit über die Anwendung oder Auslegung dieses Abkommens wird im Wege direkter Gespräche zwischen den Parteien oder auf diplomatischem Wege beigelegt.
Zuletzt aktualisiert am
16.09.2014
Gesetzesnummer
20006068
Dokumentnummer
NOR40102385