Abkommen über den Austausch und gegenseitigen Schutz klassifizierter Informationen (Bulgarien)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 159 aus 2008,
Artikel 15
01.12.2008
Jede Streitigkeit über die Anwendung oder Auslegung dieses Abkommens wird im Wege direkter Gespräche zwischen den Parteien oder auf diplomatischem Wege beigelegt.