Die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich (in weiterer Folge als Österreich bezeichnet) und die Außenministerin der Republik Ungarn (in weiterer Folge als Ungarn bezeichnet),
in Erinnerung an die vertrauensvolle Zusammenarbeit der österreichischen und ungarischen Konsulardienste;
unter Bezugnahme auf das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Ungarn über die wechselseitige Vertretung beider Staaten durch ihre Vertretungsbehörden im Verfahren zur Erteilung von Visa1 vom 6. März 2007;
unter Bedachtnahme der Artikel 3 und 4 des Abkommens zwischen dem Außenministerium der Republik Österreich und dem Außenministerium der Republik Ungarn über die Zusammenarbeit an ausländischen Berufsvertretungsbehörden2 vom 20. Dezember 2005;
anerkennend die Tatsache, dass eine Vereinfachung der Visaantragsstellung im Interesse beider Staaten liegt;
mit Blick auf gemeinsam Ereichtes und der Entwürfe in der Zusammenarbeit in Visabelangen;
in Anbetracht der Tatsache, dass Ungarn ein Vollmitglied des Schengenabkommens werden wird;
haben folgendes vereinbart:
_____________________________
1 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 55/2007.1 Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 55 aus 2007,.
2 Kundgemacht in BGBl. III Nr. 14/2006.2 Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 14 aus 2006,.