Vertretung der Republik Österreich bei der Bearbeitung von Visaanträgen (Ungarn)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 154 aus 2008,
Vertrag – Ungarn
Paragraph 0
20.09.2007
20.09.2007
49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke
Abkommen zwischen der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich und der Ministerin für auswärtige Angelegenheiten der Republik Ungarn über die Vertretung der Republik Österreich bei der Bearbeitung von Visaanträgen durch die Botschaft der Republik Ungarn in Chişinău
StF: BGBl. III Nr. 154/2008
BGBl. III Nr. 13/2009
Das Abkommen ist gemäß seinem Artikel 10, Absatz eins, mit 20. September 2007 in Kraft getreten.
Die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten der Republik Österreich (in weiterer Folge als Österreich bezeichnet) und die Außenministerin der Republik Ungarn (in weiterer Folge als Ungarn bezeichnet),
in Erinnerung an die vertrauensvolle Zusammenarbeit der österreichischen und ungarischen Konsulardienste;
unter Bezugnahme auf das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Ungarn über die wechselseitige Vertretung beider Staaten durch ihre Vertretungsbehörden im Verfahren zur Erteilung von Visa1 vom 6. März 2007;
unter Bedachtnahme der Artikel 3 und 4 des Abkommens zwischen dem Außenministerium der Republik Österreich und dem Außenministerium der Republik Ungarn über die Zusammenarbeit an ausländischen Berufsvertretungsbehörden2 vom 20. Dezember 2005;
anerkennend die Tatsache, dass eine Vereinfachung der Visaantragsstellung im Interesse beider Staaten liegt;
mit Blick auf gemeinsam Ereichtes und der Entwürfe in der Zusammenarbeit in Visabelangen;
in Anbetracht der Tatsache, dass Ungarn ein Vollmitglied des Schengenabkommens werden wird;
haben folgendes vereinbart:
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1 Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 55 aus 2007,.
2 Kundgemacht in Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 14 aus 2006,.
e-rk3
14.04.2025
20006061
NOR30006746