Bundesrecht konsolidiert

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Abkommen über die wechselseitige Vertretung im Verfahren zur Erteilung von Visa (Ungarn) Art. 6

Kurztitel

Abkommen über die wechselseitige Vertretung im Verfahren zur Erteilung von Visa (Ungarn)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 55/2007

Typ

Vertrag – Ungarn

§/Artikel/Anlage

Art. 6

Inkrafttretensdatum

01.05.2007

Außerkrafttretensdatum

Index

49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke

Text

Artikel 6

Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des Monats in Kraft, nachdem die Vertragsparteien einander auf diplomatischem Weg mitgeteilt haben, dass die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für das In-Kraft-Treten des Abkommens erfüllt sind.

Zuletzt aktualisiert am

25.06.2014

Gesetzesnummer

20005328

Dokumentnummer

NOR40087417

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