Kurztitel

Abkommen über die wechselseitige Vertretung im Verfahren zur Erteilung von Visa (Ungarn)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 55 aus 2007,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 6,

Inkrafttretensdatum

01.05.2007

Text

Artikel 6

Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des Monats in Kraft, nachdem die Vertragsparteien einander auf diplomatischem Weg mitgeteilt haben, dass die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für das In-Kraft-Treten des Abkommens erfüllt sind.