Abkommen über die wechselseitige Vertretung im Verfahren zur Erteilung von Visa (Ungarn)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 55 aus 2007,
Artikel 6,
01.05.2007
Artikel 6
Dieses Abkommen tritt am ersten Tag des Monats in Kraft, nachdem die Vertragsparteien einander auf diplomatischem Weg mitgeteilt haben, dass die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für das In-Kraft-Treten des Abkommens erfüllt sind.