Begleitende Dokumente
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Hauptdokument
Kurztitel
Abkommen über die polizeiliche Zusammenarbeit (Albanien)
Typ
Vertrag – Albanien
§/Artikel/Anlage
Art. 11
Inkrafttretensdatum
01.02.2008
Außerkrafttretensdatum
Index
49/11 Internationale Sicherheit
Text
Artikel 11
Auslegung des Abkommens
Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung oder Anwendung dieses Abkommens werden im Wege von direkten Verhandlungen zwischen den zuständigen Behörden der Vertragsparteien entschieden.
Sollte im Weg der Verhandlungen nach Absatz 1 eine Einigung nicht erzielt werden, wird die Angelegenheit auf diplomatischem Weg einer Entscheidung zugeführt.
Zuletzt aktualisiert am
29.09.2014
Gesetzesnummer
20005586
Dokumentnummer
NOR40093066