Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung oder Anwendung dieses Abkommens werden im Wege von direkten Verhandlungen zwischen den zuständigen Behörden der Vertragsparteien entschieden.
Abkommen über die polizeiliche Zusammenarbeit (Albanien)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 134 aus 2007,
Artikel 11,
01.02.2008