Die Republik Österreich und die Republik Ungarn (im Weiteren: Vertragsstaaten)
mit dem Ziel, zur Wahrnehmung gemeinsamer Sicherheitsinteressen zusammenzuarbeiten, im gemeinsamen Willen, der grenzüberschreitenden, die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährdenden sowie der internationalen Kriminalität wirksam zu begegnen,
in der Absicht, die Zusammenarbeit der für die Durchführung des vorliegenden Vertrages zuständigen Behörden umfassend weiterzuentwickeln,
sind wie folgt übereingekommen: