Bundesrecht konsolidiert

Navigation im Suchergebnis

Grenzübertritt auf touristischen Wegen und in besonderen Fällen (Tschechische R) § 0

Kurztitel

Grenzübertritt auf touristischen Wegen und in besonderen Fällen (Tschechische R)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 85/2006

Typ

Vertrag – Tschechische R

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

07.05.2006

Außerkrafttretensdatum

Unterzeichnungsdatum

17.09.2005

Index

49/04 Grenzverkehr

Beachte

Dieser Vertrag wird, in Übereinstimmung mit Art. 9 Abs. 2 des Vertrages, durch die Anwendung des Schengen-Besitzstands überlagert.

Titel

Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Tschechischen Republik über den Grenzübertritt auf touristischen Wegen und über den Grenzübertritt in besonderen Fällen
StF: BGBl. III Nr. 85/2006 (NR: GP XXII RV 1194 AB 1338 S. 139. BR: AB 7486 S. 732.)

Sprachen

Deutsch, Tschechisch

Präambel/Promulgationsklausel

Die Republik Österreich und die Tschechische Republik (in der Folge „Vertragsparteien“) haben

im Bemühen, die gegenseitigen freundschaftlichen Beziehungen zu vertiefen,

vom Wunsch geleitet, den Übertritt über die gemeinsame Staatsgrenze im Rahmen des Touristenverkehrs und in besonderen Fällen zu erleichtern,

unter Berücksichtigung der Bedürfnisse des Umweltschutzes

Nachstehendes vereinbart:

Ratifikationstext

Die vom Bundespräsidenten unterzeichnete und vom Bundeskanzler gegengezeichnete Ratifikationsurkunde wurde am 7. April 2006 ausgetauscht; der Vertrag tritt gemäß seinem Artikel 9, Absatz eins, mit 7. Mai 2006 in Kraft.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.

Schlagworte

e-rk3

Zuletzt aktualisiert am

24.03.2015

Gesetzesnummer

20004745

Dokumentnummer

NOR30005176

Navigation im Suchergebnis