Die Republik Österreich und die Tschechische Republik (in der Folge „Vertragsparteien“) haben
im Bemühen, die gegenseitigen freundschaftlichen Beziehungen zu vertiefen,
vom Wunsch geleitet, den Übertritt über die gemeinsame Staatsgrenze im Rahmen des Touristenverkehrs und in besonderen Fällen zu erleichtern,
unter Berücksichtigung der Bedürfnisse des Umweltschutzes
Nachstehendes vereinbart: