Bundesrecht konsolidiert

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Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung im Rahmen der KFOR (Schweiz) Art. 1

Kurztitel

Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung im Rahmen der KFOR (Schweiz)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 167/2006

Typ

Vertrag – Schweiz

§/Artikel/Anlage

Art. 1

Inkrafttretensdatum

01.12.2006

Außerkrafttretensdatum

Index

19/10 Friedenssicherung

Text

Artikel 1

Gegenstand des Abkommens

Dieses Abkommen regelt die allgemeinen Grundsätze der Zusammenarbeit und der gegenseitigen Unterstützung der Parteien im Rahmen ihrer Beteiligung an der „Kosovo Force“ (KFOR).

Zuletzt aktualisiert am

21.05.2014

Gesetzesnummer

20005132

Dokumentnummer

NOR40084991

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