Kurztitel

Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung im Rahmen der KFOR (Schweiz)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 167 aus 2006,

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel eins

Inkrafttretensdatum

01.12.2006

Text

Artikel 1

Gegenstand des Abkommens

Dieses Abkommen regelt die allgemeinen Grundsätze der Zusammenarbeit und der gegenseitigen Unterstützung der Parteien im Rahmen ihrer Beteiligung an der „Kosovo Force“ (KFOR).