Bundesrecht konsolidiert

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Erteilung von Visa für den Flughafentransit, zur Durchreise und zum kurzfristigen Aufenthalt (Slowenien) § 0

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Erteilung von Visa für den Flughafentransit, zur Durchreise und zum kurzfristigen Aufenthalt (Slowenien)

Kundmachungsorgan

BGBl. III Nr. 120/2006

Typ

Vertrag – Slowenien

§/Artikel/Anlage

§ 0

Inkrafttretensdatum

01.04.2006

Außerkrafttretensdatum

31.12.2007

Unterzeichnungsdatum

28.01.2005

Index

49/05 Reisedokumente, Sichtvermerke

Titel

Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien
über die wechselseitige Vertretung beider Staaten durch deren
Vertretungsbehörden hinsichtlich der Erteilung von Visa für den
Flughafentransit (Visum A), zur Durchreise (Visum B) und zum
kurzfristigen Aufenthalt (Visum C)
(NR: GP XXII RV 982 AB 1180 S. 127. BR: AB 7411 S. 728.)
StF: BGBl. III Nr. 120/2006

Sprachen

Deutsch, Slowenisch

Ratifikationstext

Die Mitteilungen gemäß Artikel 7, des Abkommens wurden am 26. Juli 2005 bzw. 11. Jänner 2006 abgegeben; das Abkommen ist daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. April 2006 in Kraft getreten.

Sonstige Textteile

Der Nationalrat hat beschlossen:

Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages, dessen Artikel eins,, erster Absatz, verfassungsändernd ist, wird bei Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten mit Zweidrittelmehrheit genehmigt.

Zuletzt aktualisiert am

25.06.2014

Gesetzesnummer

20004857

Dokumentnummer

NOR30005311

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