Erteilung von Visa für den Flughafentransit, zur Durchreise und zum kurzfristigen Aufenthalt (Slowenien)
Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 120 aus 2006,
01.04.2006
31.12.2007
Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien
über die wechselseitige Vertretung beider Staaten durch deren
Vertretungsbehörden hinsichtlich der Erteilung von Visa für den
Flughafentransit (Visum A), zur Durchreise (Visum B) und zum
kurzfristigen Aufenthalt (Visum C)
(NR: GP XXII RV 982 AB 1180 S. 127. BR: AB 7411 S. 728.)
StF: BGBl. III Nr. 120/2006
Der Nationalrat hat beschlossen:
Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages, dessen Artikel eins,, erster Absatz, verfassungsändernd ist, wird bei Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten mit Zweidrittelmehrheit genehmigt.
Die Mitteilungen gemäß Artikel 7, des Abkommens wurden am 26. Juli 2005 bzw. 11. Jänner 2006 abgegeben; das Abkommen ist daher gemäß derselben Bestimmung mit 1. April 2006 in Kraft getreten.