(1)Absatz einsIst der Einkünfteempfänger eine juristische Person oder eine als solche im anderen Staat behandelte Personengesellschaft, dann ist neben den in § 2 genannten Dokumentationserfordernissen noch eine Erklärung abzugeben, dass der EinkünfteempfängerIst der Einkünfteempfänger eine juristische Person oder eine als solche im anderen Staat behandelte Personengesellschaft, dann ist neben den in Paragraph 2, genannten Dokumentationserfordernissen noch eine Erklärung abzugeben, dass der Einkünfteempfänger
eine Betätigung entfaltet, die über den Rahmen der Vermögensverwaltung hinausgeht,
eigene Arbeitskräfte beschäftigt und
über eigene Betriebsräumlichkeiten verfügt.